Forschungsförderung
Forschungsförderung
Forschungs- förderung
Die Stiftung für Pathobiochemie und Molekulare Diagnostik
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der öffentlichen Gesundheitspflege ist eines der Kernanliegen der DGKL. Um dies zu ermöglichen, wurde durch die Fachgesellschaft die „Stiftung für Pathobiochemie und Molekulare Diagnostik“ als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet.
Tätigkeiten der Stiftung
Die Stiftung für Pathobiochemie und Molekulare Diagnostik (SPMD) agiert dabei als gemeinnützige Stiftung. Zweck der SPMD ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der öffentlichen Gesundheitspflege.
Die SPMD verwendet ihre Mittel u.a. für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Pathobiochemie und Molekularen Diagnostik. Sie führt dabei auch Maßnahmen durch, welche der kontinuierlichen Verbesserung und Qualitätssicherung dienen. Im Zentrum steht hier der Betrieb des Referenzinstituts für Bioanalytik als Referenzinstitution (nachfolgend RfB genannt) im Sinne der jeweils gültigen Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien als Zweckbetrieb. Das RfB gehört zu den führenden und akkreditierten Ringversuchsanbieter in Deutschland. Darüber hinaus erfüllt die SPMD ihre satzungsgemäßen Ziele auch durch die finanzielle Unterstützung der DGKL.
Das Ziel der Forschungsförderung besteht insbesondere in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
„Mithilfe der SPMD-Anschubfinanzierung konnte ich mein wissenschaftliches Projekt bis zum Antrag bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft voranbringen.”
Dr. troph. Ronald Biemann,
Vorsitzender Sektion Junges Labor
„Mithilfe der SPMD-Anschubfinanzierung konnte ich mein wissenschaftliches Projekt bis zum Antrag bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft voranbringen.”
Dr. troph. Ronald Biemann,
Vorsitzender Sektion Junges Labor
So erfüllt die SPMD den Stiftungszweck
Mit ihren Mitteln fördert die SPMD wissenschaftliche Kongresse, Symposien oder Tagungen, welche im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben stattfinden sollen.
Die SPMD gewährt Stipendien für Forschungs- und Weiterbildungsaufenthalte von jungen, qualifizierten Wissenschaftlern in anerkannten in- und ausländischen Instituten.
Die SPMD unterstützt bei der Durchführung und Veröffentlichung einschlägiger Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, soweit bereits entsprechende, erfolgsversprechende Vorarbeiten vorliegen.
Die SPMD betreibt das Referenzinstitut für Bioanalytik als Referenzinstitution im Sinne der jeweils gültigen Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien.
Die Förderangebote der Stiftung
Die genauen Inhalte der Förderung durch die SPMD sind im aktuellen Förderprogramm enthalten. Hiernach werden sowohl personenbezogene Forschungsvorhaben als auch projektbasierte Forschung gefördert. Daneben wurde jetzt einmalig das Sonderförderprogramm “Advanced Clinician Scientist“ von der SPMD aufgelegt.
Dieses neue Förderprogramm wurde ins Leben gerufen, um die wissenschaftliche Forschung im Bereich der Pathobiochemie und Molekularen Diagnostik auf eine besondere Weise zu stärken. Ziel des Programms ist es, herausragende medizinische Forschungsprojekte zu fördern und Fachärztinnen und Fachärzten die Möglichkeit zu geben, ihre Forschungsvorhaben voranzutreiben. Mehr Informationen dazu finden sich im News-Artikel.
Sonderförderung
Advanced Clinician Scientist
Das Sonderförderprogramm Advanced Clinician Scientist (ACS) soll ideale Voraussetzungen für wissenschaftliches Arbeiten schaffen und dabei herausragende Forschungsprojekte unterstützen. Konkret sollen mit Hilfe des ACS-Programms Forschungsvorhaben mit innovativen Techniken und zukunftsweisenden Fragestellungen weiterentwickelt werden. Durch die so erzielten Ergebnisse soll es zudem Fachärzten für Laboratoriumsmedizin, die bereits habilitiert sind oder habilitationsäquivalente Leistungen vorweisen können, ermöglicht werden, eine Leitungsposition (in der Regel eine W3-Professur) antreten zu können.
Advanced Clinician Scientist Programm
Als Sonderförderung schreibt die SPMD bis zu 4 Stipendien mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren für das Advanced Clinician Scientist Programm aus. Das ACS-Programm ist mit einer finanziellen Unterstützung in Höhe eines Gesamtbetrages von jeweils bis zu 400.000 € dotiert. Bewilligungsempfängerin kann ausschließlich eine antragstellende Universität oder Einrichtung sein.
Bewerbung
Die Bewerbung für das ACS-Programm kann nur bis zum 31.12.2024 per E-Mail an forschungsfoerderung@spmd-rfb.de eingereicht werden. Detaillierte Hinweise für die Antragsstellung, deren Verfahren zweistufig ausgestaltet ist, finden sich im PDF.
Personenbezogene Förderprogramme
1. Promotionsstipendien
Es handelt sich um Stipendien für hochmotivierte, medizinisch promovierende Personen frühestens nach dem 3. Studienjahr in einem fortgeschrittenen Stadium ihrer Doktorarbeit (belastbare Vorleistungen). Die Förderung erfolgt höchstens für 12 Monate, wobei sich der Stipendienbetrag aus dem Stipendiengrundbetrag in Höhe von 934 € pro Monat und dem Sachkostenzuschuss in Höhe von 103 € pro Monat zusammen. Die Anträge können jederzeit gestellt werden.
2. SCHERER-Stipendien im Rahmen eines MD/PhD-Programms
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die geförderte Promotion über ein Thema und an einer Einrichtung erfolgt, die der wissenschaftlichen Qualifikation der stipendienerhaltenden Person auch in der Klinischen Chemie und Laboratoriumsmedizin dienen. Die Endtermine für die Antragstellung sind 15. Februar und 15. August.
3. HEINZ-BREUER-Stipendien für Forschungs- und Weiterbildungsaufenthalte
Die Förderungsmöglichkeit richtet sich an qualifizierte in- und ausländisch wissenschaftlich tätigen Personen in frühen Karrierephasen in anerkannten in- und ausländischen Instituten. Personen gelten als Teilnehmer in den frühen Phasen ihrer wissenschaftlichen Karriere, wenn seit ihrer Promotion, gemessen am Jahr der mündlichen Prüfung, zum Zeitpunkt des Beginns des beantragten Förderzeitraums nicht mehr als zehn Jahre vergangen sind. Bei Mutterschafts- und Elternzeiten kann sich dieser Zeitraum um maximal zwei Jahre pro Kind verlängern, jedoch nicht über insgesamt 14 Jahre hinaus. Förderfähig sind die eigene Stelle während einer Beurlaubung ohne Bezüge oder die Mehrkosten für die Lebenshaltung am Zielort für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr. Die Endtermine für die Antragstellung sind 15. Februar und 15. August.
4. Nachwuchsgruppen für mindestens 3 und höchstens 5 Jahre
Die Förderungen sind so angelegt, dass sie zu mindestens 50 % von der jeweiligen Fakultät / Universität / Sonderforschungsbereich mitfinanziert und einem Institut für Klinische Chemie angegliedert werden. In der Regel ist eine Förderung der eigenen Stelle, eines PhD-Studierenden, einer technischen Personalstelle, sowie für angemessene Verbrauchsmaterialen und Tierhaltungskosten etc. vorgesehen. Es ist zunächst ein Konzept vorzulegen, das Belege über die Mitfinanzierung durch die betreffende Fakultät/Universität und eine Zusage für mindestens die o.g. wissenschaftliche Stelle nach einer positiven Evaluation gegen Ende der Förderperiode enthält. Die Anträge werden in zwei Antragsrunden pro Jahr behandelt. Es gelten orientierend die Anforderungen und die Richtlinien für das Emmy Noether-Programm der DFG. Die Endtermine für die Antragstellung sind 15. Februar und 15. August.
5. Stiftungsprofessuren
Um die Einrichtung und den Fortbestand der Lehrstühle für Klinische Chemie an den deutschen Medizinischen Fakultäten zu fördern, können Anschubfinanzierungen für die Vergütung von Lehrstuhlinhabern in Höhe der entsprechenden Kostensätze der DFG für einen Zeitraum von i.d.R. drei Jahren gewährt werden. Öffentliche Ausschreibung und Berufung auf Dauer erfolgen nach den fakultäts- bzw. universitätsüblichen Regeln. Eine Ausrichtung auf wissenschaftliche und fachliche Schwerpunkte innerhalb der Fakultät/Universität wird dabei unterstützt. Einzelheiten werden in einem Vertrag mit der Universität bzw. der Universitätsmedizin niedergelegt.
6. Förderung Seniorprofessuren
Ziel ist, die Kompetenz einer die Professur innehabenden Person bedarfsgerecht in die Hochschule einzubringen. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf Aufgaben im Bereich der Forschung und Lehre (Aufgaben im Bereich der Krankenversorgung sind nicht förderungsfähig). Mit dem Antrag zur Förderung der Seniorprofessur muss die Planung hinsichtlich der Neuausschreibung der freiwerdenden Professur durch die Hochschule dargelegt werden. Voraussetzung für diese Förderung ist die Zusage der Hochschule, dass die Person, die die Förderung der Seniorprofessur letztlich von der Hochschule erhalten soll, auch mit der befristeten Wahrnehmung von Professorenaufgaben beauftragt wird. Die Dauer der Förderung ist zunächst auf zwei Semester ausgelegt und kann bei Bedarf einmalig für ein weiteres Semester verlängert werden. Die Förderungshöhe orientiert sich an der individuellen letzten „Besoldung“ und dem Ruhegehalt der Person, die letztendlich die Seniorprofessur ausüben soll und wird somit in Höhe dieser Differenz als Zuschuss jeweils einschließlich etwaig anfallender MwSt. und etwaiger anfallender Sozialversicherungsabgaben gegenüber der Universität gewährt. Einzelheiten werden in einem Vertrag mit der Universität niedergelegt.
Projektbezogene Förderprogramme
7. Wissenschaftliche Tagungen
Sie müssen im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben stattfinden. Anträge können jederzeit gestellt werden. Die Höhe der Förderung ist dabei begrenzt auf 10.000,00€ einschließlich etwaiger anfallender Umsatzsteuer.
8. Zuschüsse zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Vorrang haben Anschubfinanzierungen von Projekten des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Potenzial für eine sich anschließende DFG-Förderung aufweisen. Die Anträge werden in zwei Antragsrunden pro Jahr behandelt. Die Endtermine für die Antragstellung sind 15. Februar und 15. August.
9. Projekte zur Standardisierung und Qualitätssicherung laboratoriums-diagnostischer Verfahren.
Die Anträge werden in zwei Antragsrunden pro Jahr behandelt. Die Endtermine für die Antragstellung sind 15. Februar und 15. August.
10. Projekte zur Lehrforschung und Ausbildung
Die Förderungsmöglichkeit schließt zudem Maßnahmen ein, die der Unterstützung der Umsetzung des NKLM und der neuen Ärztlichen Approbationsordnung dienen. Die Anträge werden in zwei Antragsrunden pro Jahr behandelt. Die Endtermine für die Antragstellung sind 15. Februar und 15. August.