NIS-2 und Labormedizin: Die Übersicht

Die NIS-2-Richtlinie stellt eine bedeutende Verordnung der EU dar, die das Ziel verfolgt, ein hohes Sicherheitsniveau im Bereich der Cybersicherheit in der gesamten Europäischen Union zu erreichen.

Sie tritt an die Stelle der ursprünglichen NIS-Richtlinie und führt einige wichtige Änderungen ein, die bis Oktober 2024 in nationales Recht überführt werden müssen¹.

Für medizinische Labore bedeutet dies, dass sie sich auf erhöhte Sicherheitsstandards vorbereiten müssen.

Hier sind einige zentrale Aspekte, die medizinische Labore berücksichtigen sollten:

  1. Risikomanagement: Medizinische Labore sind dazu angehalten, ein umfangreiches Risikomanagement einzuführen, das Cybergefahren erkennt, bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen trifft⁷.
     

  2. Meldesystem: Es ist notwendig, ein System zu implementieren, das Sicherheitsvorfälle korrekt an die zuständigen Behörden meldet⁵.
     

  3. Geschäftskontinuität: Labore sollten Pläne für die Geschäftskontinuität erstellen, um im Falle eines Cyberangriffs den Betrieb fortsetzen zu können⁵.
     

  4. Verantwortung der Geschäftsleitung: Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Richtlinie und muss gewährleisten, dass alle Anforderungen erfüllt sind⁵.
     

  5. Zusammenarbeit mit Behörden: Es wird eine intensivere Kooperation mit staatlichen Einrichtungen wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erwartet, um die Cybersicherheit zu verbessern¹.

Die NIS-2-Richtlinie hat das Ziel, die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe zu stärken und einen sicheren digitalen Raum in der EU zu etablieren.


Weiterführende Informationen:

 

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NIS-2 betrifft auch die Labormedizin. Symbolbild. Credits: LabNews Media LLC.

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