BMUV-Verordnung: Durchbruch für die Früherkennung von Lungenkrebs

Ab Montag kommender Woche (1. Juli 2024) können Rauchende und ehemals Rauchende unter bestimmten Bedingungen eine strahlungsarme CT-Untersuchung erhalten, durch die ein Lungenkrebs frühzeitig erkannt werden kann.

Die Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühErkV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), die jetzt am 1. Juli in Kraft tritt, ist Grundlage für diesen ersten wichtigen Schritt.

„Wir begrüßen das Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung“, erklären die acht medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbände, die an der Lungenkrebsfrüherkennung beteiligt sind.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung betonen sie aber: „Bis zu einem für alle Risikopersonen erreichbaren Früherkennungsprogramm müssen allerdings weitere Schritte folgen!“ Insbesondere sei jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefordert, die genauen Bestimmungen für die Durchführung und die Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte festzulegen.

In Deutschland erkranken jährlich rund 57.000 Menschen neu an Lungenkrebs. Darüber hinaus versterben noch einmal rund 45.000 Menschen pro Jahr, da diese Erkrankung meistens erst im fortgeschrittenen Tumorstadium festgestellt wird. Eine entsprechend hohe Bedeutung kommt einem breiten und in der Bevölkerung anerkannten Früherkennungsprogramm zu – idealerweise kombiniert mit dem Angebot von Programmen zur Raucherentwöhnung.

CT-Früherkennung ist wirksame, sichere und kosteneffektive Methode

Die strukturierte Früherkennung von Lungenkrebs durch eine Niedrigdosis-Computertomographie (LDCT) in Personengruppen mit einem hohen Lungenkrebsrisiko ist – wissenschaftlich belegt – eine wirksame, sichere und kosteneffektive Methode. Durch eine Diagnosestellung bereits in einem frühen – und damit noch heilbarem Tumorstadium – kann die Sterblichkeit an Lungenkrebs signifikant gesenkt werden.

Entsprechend wurden LDCT-basierte Lungenkrebs-Screeningprogramme weltweit unter anderem in den USA, Kanada, Australien, China und Südkorea etabliert. In Europa laufen bereits erfolgreiche nationale Früherkennungsprogramme mittels LDCT in Kroatien, Polen und der Tschechischen Republik.

Erstmals LDCT zur Früherkennung jetzt auch in Deutschland möglich

Die neue BMUV-Verordnung erlaubt nun erstmals die Anwendung der LDCT zur Früherkennung von Lungenkrebs bei rauchenden Personen in Deutschland und stellt damit den ersten entscheidenden Schritt hin zu einem strukturierten nationalen Lungenkrebs-Früherkennungsprogramm dar. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist nun aufgefordert, innerhalb der nächsten 18 Monate einerseits zu prüfen, ob diese Maßnahme zulasten der gesetzlichen Krankenkassen zu erbringen ist. Andererseits muss der G-BA parallel eine Richtlinie zur Implementierung und Durchführung eines strukturierten LDCT-basierten Lungenkrebs-Screeningprogramms als Gesundheitsuntersuchung gemäß §25 SGB V erarbeiten.

In einem gemeinsamen Positionspapier haben bereits im Oktober 2023 die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG), die Deutsche Gesellschaft für Thoraxchirurgie (DGT) sowie die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) konkrete Vorschläge zur Implementierung eines nationalen organisierten Programms in Deutschland zur Früherkennung von Lungenkrebs in Risikopopulationen mittels Low-dose-CT-Screening inklusive Management von abklärungsbedürftigen Screeningbefunden unterbreitet. „Wir sehen es deshalb als Bestätigung unserer Vorschläge“, heißt es aus den Reihen der unterzeichnenden Verbände, „dass das BMUV wesentliche Kernelemente unseres Positionspapiers in seine Verordnung integriert hat.“


Original Paper:
 

Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung der Niedrigdosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei rauchenden Personen (Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung – LuKrFrühErkV)1 Vom 15. Mai 2024

 

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