ePA: Deutsche Aidshilfe erstellt umfangreiche Bedienungsanleitung für Patientinnen und Patienten

Ab dem 15.01.2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte - erfahren Sie jetzt, welche Einstellungen Ihnen als Patientin oder Patient zur Steuerung des wichtigen Tools zur Verfügung stehen.

In der ePA werden viele wichtige medizinische Informationen zusammengeführt. Patientinnen und Patienten sowie und die sie behandelnden Ärzte können die digitale Akte einsehen. Eine von der Deutschen Aidshilfe erstellte Anleitung erklärt, wie man den Datenfluss steuern kann. Und warum die Ablehnung der ePA aus medizinischer Sicht wenig sinnvoll ist. 

 

Wer hat Zugriff auf die ePA?

 

Die „ePA für alle“ funktioniert auch ohne aktives Zutun der Versicherten: Ärzt*innen und Institutionen können die ePA auch dann einsehen und aktualisieren, wenn der*die jeweilige Patient*in selbst nicht die zugehörige ePA-App installiert hat.

Voraussetzung dafür ist ein sogenannter Behandlungskontext, der praktisch in der Regel über das Einlesen der Versichertenkarte realisiert wird. Ab dann erhalten Ärzt*innen und Institutionen im Standard 90 Tage Zugriff auf die in der ePA gespeicherten Daten.

Zugriff haben je nach Behandlungskontexten Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Apotheker*innen und das zugehörige Personal sowie weitere Personengruppen und Institutionen (z.B Notfallsanitäter*innen, Hebammen). Nach Einwilligung erhalten auch Menschen des öffentlichen Gesundheitsdienst sowie Betriebsärzt*innen Zugriff.

 

Was können Patient*innen selbst machen?

 

Patient*innen können die Daten in der ePA selbst einsehen und deren Sichtbarkeit steuern.

Ein Zugriff ist über die zugehörige ePA-App ihrer Krankenkasse per Smartphone oder über einen Computer möglich.

Außerdem ist es möglich, einem*einer Vertreter*in Zugriff auf die eigene ePA zu gewähren.

 

Welche Daten werden in der ePA gespeichert?

 

Ärzt*innen bzw. medizinische Einrichtungen sind dazu verpflichtet, verschiedene Daten in der ePA einzustellen, wenn Patient*innen der Einrichtung der ePA nicht widersprochen haben. Das umfasst z.B. Ärzt*innenbriefe, Befunde, Labordaten und die Ergebnisse aus bildgebenden Verfahren (z.B. Röntgenbilder). Darüber hinaus werden auch Daten über die bei den Krankenkassen in Anspruch genommenen Leistungen eingestellt (sogenannte Abrechnungsdaten) und aus den E-Rezepten entsteht automatisch eine Medikationsübersicht, sofern Patient*innen dem nicht widersprechen.

Patient*innen können darüber hinaus eigene Dokumente in der ePA hochladen.

Perspektivisch soll die ePA um weitere Anwendungsfälle erweitert werden, z.B. Impfpass und Zahnbonusheft.

 

Wie kann man steuern, welche Dokumente in der ePA sind und wer sie sehen kann?
 

  • Hochladen: Es gibt eine Reihe von Dokumenten, die Ärzt*innen in die ePA einstellen müssen. Patient*innen können der Befüllung mit Dokumenten durch Ärzt*innen aber jederzeit widersprechen. Bei „sexuell übertragbaren Infektionen, psychischen Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüchen“ müssen Ärzt*innen jeweils explizit auf das Widerspruchsrecht hinweisen.
     
  • Sichtbarkeit: Standardmäßig sind Dokumente für alle Ärzt*innen sichtbar. Patient*innen haben aber die Möglichkeit, einzelne Dokumente zu verbergen. Sie sind dann nur für die Patient*innen selbst einsehbar. Ärzt*innen wissen dann auch nicht, dass es verborgene Dokumente in der ePA gibt.
     
  • Löschung: Patient*innen und Ärzt*innen können Dokumente aus der ePA jederzeit vollständig löschen.
     

Die vorgesehenen Einstellungsmöglichkeiten erlauben jedoch keine flexible und genaue Zuordnung. Verborgene Dokumente sind für alle verborgen, es ist also nicht ohne Weiteres möglich, ein Dokument in der ePA nur für Ärztin A freizugeben, nicht aber für Zahnarzt B.

Die Dokumente werden automatisiert in verschiedene Ordner einsortiert (z.B. Befunde und Behandlungsberichte, Ärzt*innenbriefe, eigene Dokumente). Es gibt die Möglichkeit der ordnerbasierten Sichtbarkeitssteuerung. Allerdings sind die Kategorien so allgemein gefasst, dass sie bei der Steuerung der Sichtbarkeit nur begrenzt helfen. Wenn Zahnärzt*innen z.B. keine Befunde sehen sollen, würden sie eben auch keinen Zugriff auf die eigenen zahnärztlichen Befunde mehr haben. Die Funktion hat in der jetzigen Form also keinen wirklich sinnvollen Anwendungsfall. Eine genauere ordnerbasierte Steuerung der Sichtbarkeit von der Vorversion der ePA wurde aufgegeben.

 

Kann man überall die Sichtbarkeit steuern?

 

Nicht überall kann die Sichtbarkeit der Inhalte gesteuert werden. Die Medikationsübersicht, die sich automatisch aus den Daten der E-Rezepte generiert, ist so ein Beispiel.

Patient*innen können der Einrichtung der Medikationsübersicht nur im Ganzen widersprechen oder einzelnen Ärzt*innen den Zugriff auf die Medikationsübersicht entziehen.

Es ist aber nicht möglich, einzelne Einträge aus der Medikationsübersicht zu entfernen oder verbergen. Dies wird insbesondere dann relevant, wenn man sensible Informationen und Diagnosen gegenüber einzelnen oder allen Ärzt*innen verbergen möchte. Diese gehen oftmals direkt oder mittelbar aus Medikamenteneinnahmen hervor.

Das gleiche gilt auch für die Abrechnungsdaten der Krankenkassen, die ebenfalls in der ePA eingestellt werden und im Standard für Ärzt*innen sichtbar sind.

 

Was heißt das in der Praxis?

 

In der Praxis ist eine Zugriffssteuerung über alle Teilbereiche der ePA hinweg also möglich, aber kompliziert, besonders dann, wenn viele Infos in der ePA enthalten sind und regelmäßige Besuche bei unterschiedlichen Ärzt*innen zum Alltag der Patient*innen gehören.

Wenn man bestimmte medizinische Informationen verbergen möchte, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Man kann neuen Ärzt*innen vorab den Zugriff auf die ePA ganz entziehen.
  2. Mit etwas mehr Aufwand kann man die Sichtbarkeit auch so genau einstellen, dass es keine einsehbaren Dokumente in der ePA gibt, die die Information enthalten. Darüber hinaus muss man der Medikationsübersicht und den Abrechnungsdaten der Krankenkasse entweder generell widersprechen oder den Ärzt*innen individuell den Zugriff darauf entziehen.

Mit freundlicher Genehmigung:Deutsche Aidshilfe ePA

 

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Der Text dieses digitalen Mediums ist unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht und darf unter Namensangabe der Deutschen Aidshilfe und Verlinkung auf die Seite www.aidshilfe.de/epa weitergenutzt und angepasst werden: Originaltext Deutsche Aidshilfe, lizensiert mit CC BY-SA 4.0. Credits: Deutsche Aidshilfe

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