Mecklenburg-Vorpommern hat modernstes Gesetz zur medizinischen Datennutzung

Die medizinische Forschung in Mecklenburg-Vorpommern kann künftig Krankenhausdaten besser nutzen. Das ermöglicht eine Gesetzesänderung, die der Landtag jetzt beschlossen hat.

Im Vorfeld hatte die Universitätsmedizin Greifswald sowohl Parlamentarier als auch die beteiligten Ministerien intensiv beraten und für die Möglichkeit geworben, die Routinedaten zu nutzen. Aus Sicht des UMG-Dekans Prof. Karlhans Endlich hat MV „jetzt deutschlandweit das modernste Gesetz und den bestabwägenden Ausgleich zwischen verschiedenen Arten von Patienteninteresse“.

Künftig sollen bei nachgewiesenem öffentlichem Interesse und der Genehmigung durch eine Ethikkommission unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten Informationen genutzt werden dürfen, die in den Krankenhäusern ohnehin anfallen.

Die Daten werden dazu pseudonymisiert, wobei die persönlichen Daten, wie Name und Geburtsdatum von den medizinischen Daten getrennt werden. Eine Rückverfolgung auf den einzelnen Patienten ist damit für die Forschenden nicht mehr möglich. Auch sollen Krankenhäuser solche pseudonymisierten Routinedaten leichter austauschen können. Damit kann schnell mit deutlich höheren Fallzahlen und einer entsprechend größeren Belastbarkeit gearbeitet werden.

Während einer Behandlung werden zahlreiche Daten erfasst. Neben der konkreten Erkrankung und dem durchgeführten Eingriff werden beispielsweise Vorerkrankungen erfasst oder Medikamente, die aus völlig anderem Grund regelmäßig eingenommen werden. Diese Informationen fallen routinemäßig an, sie konnten bisher aber nicht einfach zusammengeführt und verwendet werden.
Gibt es jedoch einen konkreten Anlass zur Annahme, einen höheren Therapieerfolg erzielen zu können, wenn parallel ein bestimmtes Medikament eingenommen wird, beginnen Forschende bei Null: Sie beantragen eine Studie und das Recht, nun Daten zu sammeln. Dann suchen sie Probanden. Je weniger Menschen sich melden oder geeignet sind, desto weniger Aussagekraft hat eine Studie.

Das neue Gesetz soll diese Nachteile beheben.


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Krankheiten durch Datennutzung besser behandeln - das soll in Mecklenburg-Vorpommern Dank eines neuen Gesetzes möglich sein. Symbolbild. Credits: Pixabay

Krankheiten durch Datennutzung besser behandeln - das soll in Mecklenburg-Vorpommern Dank eines neuen Gesetzes möglich sein. Symbolbild. Credits: Pixabay