Intensivmedizin-Skandal: Schwangere bekommen sehr oft Beschäftigungssverbot

Trotz Fachkräftemangel auf Intensivstationen bekommen Ärztinnen, Pflegefachpersonen oder Therapeutinnen im Falle einer Schwangerschaft "häufig ein sofortiges Beschäftigungsverbot", wie ein Positionspapier der Jungen DIVI jetzt kritisiert.

Die Junge DIVI, die sich als Stimme der Nachwuchskräfte innerhalb der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) versteht, legte heute das Positionspapier zur Verbesserung der Lage von schwangeren Mitarbeiterinnen auf einer Intensivstation vor.

Kernaussage des politisch brisanten Dokuments: Ein pauschales Beschäftigungsverbot für schwangere Mitarbeiterinnen aller Berufsgruppen auf einer Intensivstation sei nicht gerechtfertigt und nicht adäquat.

„Nach einer individuellen Gefahrenanalyse ist die Weiterbeschäftigung in der Schwangerschaft möglich“, betont Dr. Celina Cornelius, federführende Autorin des neun Seiten starken Papers. Den Schwerpunkt haben die Autoren deshalb auf mögliche Lösungswege gelegt: „Das Autorenteam skizziert interdisziplinär und multiprofessionell, über Leitungs- und Ausführungsebene hinweg, praktische Beispiele zur Umsetzung im klinischen Alltag.“ Selbstverständlich würden zudem Aspekte, die gegen die Beschäftigung einer schwangeren Mitarbeiterin auf der Intensivstation sprechen könnten, diskutiert.

Rund ein Jahr hat das Autorenteam recherchiert. „Wir haben festgestellt, dass vor allem der Erfahrungsgrad der Schwangeren einen großen Unterschied machen kann“, erklärt Hauptautorin Celina Cornelius. „Es wäre für mich als Fachärztin durchaus möglich, weiterhin ZVKs zu legen, weil ich darin bereits geübt bin“, erklärt sie. „Invasive Tätigkeiten sollen aber in der Schwangerschaft aufgrund des Gefahrenpotenzials nicht erlernt werden“. Die Regularien seienb bundesweit sehr uneinheitlich "und die Angst bei den Chefärzten oder der Klinikleitung sei weiterhin groß, etwas falsch zu machen, weshalb bisher immer noch viele Entscheidungen pauschal gefällt würden".

Konkret schlägt das Papier der Jungen DIVI daher ein Ampelsystem vor. 

"Grundlage für die Überlegungen zum Einnsatz einer schwangeren Mitarbeiterin auf der Intensivstation können Positivlisten sein, die als unbedenklich erachtete Tätigkeiten und Einsatzgebiete aufführen. Es sollten ebenfalls transparente Informationen und genaue Kenntnisse über primär unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen einer schwangeren Mitarbeiterin auf der Intensivstation vorliegen. Letztere sind nicht mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar und sollen/dürfen/können von einer schwangeren Mitarbeiterin auf der Intensivstation nicht durchgeführt werden, da sie eine Beeinträchtigung für das Leben des ungeborenen Kinds oder die Mutter bedeuten könnten". 

Das Positionspapier finden Sie an dieser Stelle zum Download


Weiterführende Informationen (PDF)

Personalsituation in der Intensivpflege und Intensivmedizin Gutachten des Deutschen Krankenhausinstituts im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft

 

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Dr. Celina Cornelius (li.) und Dr. Teresa Deffner | Copyright: privat (li.) und Michael Szabo (Universitätsklinikum Jena) |

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