Erstes Ziel
Mittelfristiges Ziel
Verantwortungsbereiche
Zunächst bearbeitete Themen für
Evaluationskriterien
Die zusammengestellten Links wurden auf Ihre vorwiegende Eignung für Studierende oder für Ärztinnen und Ärzte sowie Klinische Chemiker in der Weiterbildung geprüft. Als Kriterien wurden festgelegt:
1. Studierende
Sachgerechte Themen, die dem Gegenstandkatalog entsprechen, oder den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technologie in der Medizin oder den Biowissenschaften wiedergeben.
2. Ärztinnen und Ärzte, Klinische Chemiker
Komplexe Themen, die ein breites interdisziplinäres medizinisches Vorwissen für das Verständnis voraussetzen und geeignet sind, im Rahmen der Facharztweiterbildung oder der Ausbildung zum Klinischen Chemiker eingesetzt zu werden.
Neue Approbationsordnung
Die neue Approbationsordnung für Ärzte bringt wesentliche Neuerungen in der Gewichtung der Fächer, der Strukturierung der Lehre, der Präsentation der Lehrinhalte und der Organisation und Durchführung von studienbegleitenden Prüfungen. Insgesamt wird den Universitäten mehr Freiraum in der Gestaltung der Lehre, der Prüfungen, aber auch in der Gewichtung der Fächer gegeben.
Dies zeigt sich unter anderem in der expliziten Aufnahme alternativer Studien- und Unterrichtsformen in die Approbationsordnung, so dass die Einrichtung von Modellstudiengängen, wie sie bereits an einigen Universitäten in Deutschland initiiert und etabliert sind, bewusst gefördert wird.
Die Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin kann als Fach wesentlich dazu beitragen, Fakultäts-spezifische Schwerpunkte zu bilden, die für die zukünftige Gewinnung von Studierenden ein zentrales Element bilden wird.
Für die Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin ergeben sich durch die fächerübergreifende Strukturierung der Lehrinhalte sowie durch die Option fakultätsspezifische Schwerpunkte zu bilden, zusätzliche Möglichkeiten, den Stellenwert des Fachs als festen Bestandteil der ärztlichen Ausbildung zu steigern. Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Fakten zur neuen Apporbationsordnung, die Übergangsregelungen sowie die Konsequenzen für die Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin dar.